05 Nov
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Ambulanter Pflegedienst in Dortmund für den Pflichtberatungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI: DOPS berät Pflegegeld-Empfänger zu Hause – kostenlos über die Pflegekasse. ☎ 0231 69 68 10 99


Ambulanter Pflegedienst in Dortmund: Der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI mit DOPS


Auf einen Blick


Wer Pflegegeld bezieht und von Angehörigen gepflegt wird, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wahrnehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist dieser Besuch halbjährlich vorgeschrieben, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Menschen mit Pflegegrad 1 können ihn freiwillig halbjährlich nutzen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse. Die DOPS GmbH Dortmunder Pflegeservice ist ein ambulanter Pflegedienst in Dortmund mit Sitz in der Borussiastraße 18, 44149 Dortmund-Oespel. DOPS führt diese Beratungsbesuche in Dortmund und Umgebung direkt bei den Familien zu Hause durch.


Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37.3?


Der Beratungsbesuch – oft einfach „Pflichtberatung“ oder „37.3-Besuch“ genannt – ist ein Termin, bei dem eine Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes die Pflegesituation zu Hause anschaut. Ziel ist nicht die Kontrolle, sondern die Unterstützung: Die Pflege soll gut funktionieren, die pflegebedürftige Person gut versorgt sein und die pflegenden Angehörigen sollen nicht überlastet werden.


Für viele Familien ist dieser Besuch der einzige regelmäßige Kontakt zu einer Pflegefachkraft. Genau deshalb lohnt es sich, einen erfahrenen ambulanten Pflegedienst in Dortmund dafür auszuwählen.


Wer braucht einen Beratungsbesuch beim ambulanten Pflegedienst?


Den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI brauchen alle, die ausschließlich Pflegegeld beziehen – also Familien, in denen Angehörige, Freunde oder Nachbarn die Pflege selbst übernehmen.


So oft ist der Besuch vorgeschrieben:


Pflegegrad 1: freiwillig, einmal pro Halbjahr möglich

Pflegegrad 2: einmal pro Halbjahr

Pflegegrad 3: einmal pro Halbjahr

Pflegegrad 4: einmal pro Vierteljahr

Pflegegrad 5: einmal pro Vierteljahr


Wichtig: Wer den vorgeschriebenen Beratungsbesuch nicht nachweist, riskiert, dass die Pflegekasse das Pflegegeld kürzt oder im Wiederholungsfall ganz einstellt.


Was kostet der Beratungsbesuch?


Für Sie entstehen keine Kosten. Der ambulante Pflegedienst rechnet den Beratungsbesuch direkt mit der Pflegekasse ab. DOPS übernimmt nach dem Besuch auch die Bestätigung gegenüber der Pflegekasse, damit Ihr Pflegegeld weiter gezahlt wird.


Wie läuft der Beratungsbesuch mit DOPS ab?


1. Termin vereinbaren

Sie rufen DOPS an und vereinbaren einen Termin, der für Sie und Ihre Familie passt.


2. Besuch zu Hause

Eine Pflegefachkraft von DOPS kommt zu Ihnen. Der Besuch dauert in der Regel nicht lange und findet in entspannter Atmosphäre statt.


3. Gespräch über die Pflegesituation

Gemeinsam schauen wir, wie die Pflege im Alltag läuft: Was klappt gut? Wo gibt es Schwierigkeiten? Wie geht es den pflegenden Angehörigen?


4. Praktische Tipps

Die Pflegefachkraft gibt konkrete Hinweise, zum Beispiel zur Körperpflege, zur Vorbeugung von Druckstellen, zum sicheren Aufstehen oder zur Sturzvermeidung.


5. Hinweise auf weitere Hilfen

Viele Familien wissen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. DOPS informiert über Rechte und Hilfen für pflegende Angehörige und über Möglichkeiten, die Pflege zu erleichtern.


6. Bestätigung an die Pflegekasse

Nach dem Besuch wird der Nachweis an die Pflegekasse übermittelt. Mit Ihrem Einverständnis werden dabei auch Empfehlungen weitergegeben, die Ihre Pflegesituation verbessern können.


Worüber spricht der ambulante Pflegedienst beim Beratungsbesuch?


Typische Themen beim Beratungsbesuch mit DOPS sind:


Ist die pflegebedürftige Person gut versorgt?

Reicht der aktuelle Pflegegrad noch aus oder hat sich der Bedarf verändert?

Gibt es Risiken wie Stürze, Druckstellen oder Mangelernährung?

Sind Hilfsmittel wie Rollator, Pflegebett oder Haltegriffe sinnvoll?

Wie belastet sind die pflegenden Angehörigen?

Welche zusätzliche Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst wäre hilfreich?


Warum DOPS als ambulanter Pflegedienst in Dortmund für den Beratungsbesuch?


Erfahrene Pflegefachkräfte: Die Beratung übernimmt bei DOPS qualifiziertes Fachpersonal mit langjähriger Praxis in der häuslichen Pflege.


Ehrliche Beratung auf Augenhöhe: Wir kommen nicht, um zu bewerten, sondern um zu helfen. Pflegende Angehörige leisten Großes – das erkennen wir an.


Hilfe bei nächsten Schritten: Wenn sich zeigt, dass der Pflegegrad nicht mehr passt oder mehr Unterstützung nötig ist, zeigt DOPS Ihnen den Weg.


Alles aus einer Hand: Wenn Sie später zusätzliche Hilfe brauchen – ob Grundpflege, Behandlungspflege, Hauswirtschaft oder Betreuung –, kennt DOPS Ihre Situation bereits.


Ein Ansprechpartner für ganz Dortmund: DOPS ist von Oespel aus in Dortmund und Umgebung unterwegs.


Häufige Fragen zum Beratungsbesuch beim ambulanten Pflegedienst in Dortmund


Muss ich den Beratungsbesuch bei einem ambulanten Pflegedienst machen?

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht und Pflegegrad 2 bis 5 hat, ist dazu verpflichtet. Der Besuch kann bei einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst wie DOPS stattfinden.


Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig halbjährlich möglich.


Kostet der Beratungsbesuch bei DOPS etwas?

Nein. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse.


Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch vergesse?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall einstellen. Am besten vereinbaren Sie die Termine frühzeitig.


Kann ich den Pflegedienst für den Beratungsbesuch frei wählen?

Ja. Sie können einen ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl beauftragen, zum Beispiel DOPS in Dortmund.


Wird beim Beratungsbesuch kontrolliert, ob ich richtig pflege?

Nein. Der Beratungsbesuch dient der Unterstützung. Es geht darum, die Pflegesituation zu sichern und Angehörige zu entlasten.


DOPS – Ihr ambulanter Pflegedienst in Dortmund für den Beratungsbesuch


Sie pflegen einen Angehörigen und beziehen Pflegegeld? Dann vereinbaren Sie Ihren nächsten Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI einfach mit DOPS. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, beraten Sie persönlich und kümmern uns um den Nachweis gegenüber der Pflegekasse.


DOPS GmbH Dortmunder Pflegeservice

Borussiastraße 18, 44149 Dortmund-Oespel

Telefon: 0231 / 69 68 10 99

E-Mail: info@dopsteam.de

Bürozeiten: Mo–Fr 09:00–15:30 Uhr

24/7 Rufbereitschaft für Notfälle

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