LEISTUNGSSPEKTRUM Das Erbringen von medizinischen Leistungen wird Behandlungspflege genannt. Diese wird mit der Krankenkasse abgerechnet. Hierzu gehören Tätigkeiten wie z.B. • Medikamentenausgabe• Das stellen eines Wochendosetts •Blutzuckermessung • Verabreichen von Injektionen (Insulin/Heparin) • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen • An- und Ablegen von Kompressionsverbänden, etc.Hierüber stellt ihr Arzt eine Verordnung häuslicher Krankenpflege aus, auf der die Diagnose, sowie Therapie angegeben wird und die Häufigkeit der Maßnahme. Die verordnung reichen wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. WEITERE LEISTUNGSANGEBOTE Angehörige spielen in der Pflege und Betreuung Pflegebedürftiger eine sehr wichtige Rolle. Wir möchten deshalb über Rechte, die pflegende Angehörige haben und Hilfen die Ihnen zustehen, hinweisen. Bitte sprechen Sie uns an.Im Rahmen der häuslichen Pflegehilfe decken wir alle Leistungen der Pflegeversicherung ab, wie z.B.: • Pflegeberatung • Körperbezogene Pflegemaßnahmen • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen • Hilfen bei der Haushaltsführung • Einkaufsservice • Verhinderungspflege etc.